SAS – Flugkompensationen – Wann?
Wenn Sie kürzlich von einem verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug mit SAS betroffen waren, sind Sie als Passagier geschützt und haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Insbesondere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 über die Rechte von Fluggästen hat jeder Fluggast, dem die Beförderung auf einem überbuchten Flug von einem EU-Flughafen (einschließlich Schweden und Norwegen) unfreiwillig verweigert wurde, unabhängig von der Fluggesellschaft oder dem Zielort, Anspruch auf eine Fluggesellschaftsentschädigung. Diese Verordnung gilt auch für Flugverspätungen und Flugannullierungen.
Vielleicht ist Ihnen dies auf Ihrem letzten SAS-Flug passiert und jetzt fragen Sie sich, ob Sie einen Fall haben. Wir können Ihnen helfen, dies sofort zu erfahren und Ihnen genau sagen, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Forderungsrechner auf unserer Website ein. Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, kümmert sich unser Team von Rechtsexperten um den Rest. Wir gehen sogar vor Gericht, wenn die Fluggesellschaft die Zahlung verweigert, und zwar ohne zusätzliche Gebühren.
Entschädigungsforderungen an SAS
Die Geltendmachung Ihrer Entschädigung ist mit refund.me einfach und kostengünstig. Wir kümmern uns darum, den Anspruch auf Verspätungs- oder Annullierungsentschädigung direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, und bringen ihn gegebenenfalls sogar in Ihrem Namen vor Gericht. Wir arbeiten nach dem „No Win, No Fee“-Prinzip, Sie haben kein Risiko und sind auf der sicheren Seite! Unsere Provision* beträgt 29 % (25 % Erfolgshonorar plus Mehrwertsteuer) des ausgezahlten Entschädigungsbetrages.
Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung für einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug haben, geben Sie Ihre Flugdaten einfach in unseren Schadensrechner ein, und wir teilen Ihnen kostenlos mit, welchen Anspruch sie haben und schlagen Ihnen die nächsten Schritte vor.
Über SAS
SAS, die Abkürzung für Scandinavian Airlines System, ist der Flagcarrier von Schweden, Norwegen und Dänemark und die größte Fluggesellschaft Skandinaviens. Ihr Hauptsitz befindet sich in der Nähe der Hauptstadt Stockholm, Schweden. Neben den Vereinbarungen, die die Fluggesellschaft mit ihren Star Alliance-Partnern hat, hat SAS strategische Vereinbarungen mit Lufthansa, Swiss International Air Lines, Austrian Airlines, Air Canada und United Airlines. SAS arbeitet auch mit den anderen Fluggesellschaften der SAS-Gruppe zusammen. Sie sind die 8. größte Fluggesellschaft in Europa.
SAS wurde 1941 gegründet und führte den weltweit ersten Weltumrundungsdienst, ein Bordunterhaltungssystem, Touristenklassen- und Schlafsitze ein. Sie ist auch eines der Gründungsmitglieder der Star Alliance und die erste Fluggesellschaft, die separate Check-in- und Lounges anbietet. SAS wird auch dafür anerkannt, dass sie die erste weibliche Verkehrspilotin eingestellt hat und die erste Fluggesellschaft, die umweltfreundliche Anflüge eingeführt hat, um Flugzeugtreibstoff zu sparen und Emissionen zu reduzieren. Im Jahr 2010 wurde SAS als pünktlichste Fluggesellschaft ausgezeichnet.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Gemäß EU-Verordnung 261/ 2004 haben Fluggäste bei Flugverspätungen und -annullierungen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt auch für Überbuchungen und gesperrte Flüge.
Unter welchen Umständen habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Sie sind mit einer beliebigen Fluggesellschaft (auch mit Nicht-EU-Fluggesellschaften) von einem Flughafen innerhalb Europas abgeflogen oder
- Sie sind mit einer europäischen Fluggesellschaft auf einem Flughafen innerhalb Europas angekommen
- Ihr Flug hatte mindestens drei Stunden Verspätung.
- Ihr Flug hat nicht stattgefunden.
- Ihr Flug war überbucht. Infolgedessen war kein Platz mehr frei.
- Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst. Infolgedessen sind Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen angekommen.
Wer kann einen Entschädigungsanspruch geltend machen?
Jede Person auf der Welt hat das Recht, einen Entschädigungsantrag zu stellen. Sie müssen nicht unbedingt EU-Bürger sein. Die einzige Voraussetzung ist, dass eines oder mehrere der oben genannten Szenarien zutreffen. Vielleicht kennen Sie Fluggäste, die in den letzten drei Jahren Probleme mit ihrem Flug hatten? Wir würden uns freuen, Ihren Freunden zu helfen.
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Kein rechtliches Risiko für Sie, wir kümmern uns.
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