Der refund.me – Service
Die Airlines kennen uns und wissen, dass wir einen Anspruch im Zweifel auch gerichtlich klären lassen. Sie wissen auch, dass wir sie in die Pflicht nehmen und mit unseren Spezialisten für Reiserecht jeden gerechtfertigten Anspruch nach EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch durchsetzen.
Wir sind mit den Verfahren aller in Europa startenden und landenden Airlines bestens vertraut, kennen jede Ausrede, jeden Winkelzug und jeden Trick mit dem sie versuchen sich um eine Entschädigung zu drücken.
Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen geschickt haben, übernehmen wir Ihre Forderung und kümmern uns um die Durchsetzung. Sie können sich, nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben, zurücklehnen, der Ärger ist damit für Sie beendet. Dann heißt es nur noch abwarten und sich über die Entschädigung freuen.
Wie gesagt: Nur im Erfolgsfall behalten wir für unseren Service 25% der Entschädigungszahlung der KLM zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
So erhalten Sie Ihre Entschädigung nach EU Verordnung
Ihre Ausgleichszahlung abzüglich unserer Gebühren überweisen wir sofort nach Abschluss des Verfahrens. Bis die Zahlung bei Ihnen ist, können bis zu drei Monate vergehen. Für den Fall dass wir die Ansprüche gesetzlich durchsetzen müssen, kann es auch entsprechend länger dauern. Wenn wir verlieren, gehen Sie zwar leer aus, haben aber im Unterschied zu einem Alleingang keinerlei Kosten für Anwälte und Gerichte zu tragen.
Das Risiko zu verlieren ist also ganz auf unserer Seite. Dann können Sie aber sicher sein, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Das ist nur dann der Fall, wenn die KLM tatsächlich nicht für die Verspätung verantwortlich gemacht werden kann oder Sie Ihren Pflichten als Fluggast nicht nachgekommen sind.
Übrigens können Ansprüche aus der EU Verordnung gegen Airlines bis zu drei Jahre nachdem Ihr Flug verspätet eingetroffen ist, annulliert wurde oder Sie wegen einer Überbuchung gar nicht oder mit großer Verspätung fliegen konnten. Los geht´s!
Prüfen Sie hier ob Sie einen berechtigten Anspruch auf Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen gegen die KLM nach EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben.
Mit dem refund.me Entschädigungsrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch die zu erwartende Entschädigungszahlung von KLM ist.