Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung ist durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt.
Sie richtet sich nach der Flugstrecke.
- Kurzstreckenflüge bis 1500 km:
250 EUR pro Person - Mittelstreckenflüge zwischen 1500 und 3500 km:
400 EUR pro Person - Langstreckenflüge über 3500 km:
600 EUR pro Person
Dabei ist es unwichtig, wie teuer das Flugticket war, ob der Flug Teil einer Pauschalreise war. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie Ihren Flug im Rahmen eines Bonusprogramms der Fluggesellschaft (z.B. mit Bonusmeilen) erworben haben. Auch Babys und Kinder haben einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie nicht kostenlos mitgeflogen sind.
Voraussetzungen für einen Anspruch
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt einer Entschädigung nach der Europäischen Verordnung grundsätzlich erfüllt sein:
- Sie starten in einem EU-Staat bzw. in der Schweiz, Norwegen oder Island oder sie fliegen mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU und landen in einem EU-Staat, in der Schweiz, Norwegen oder Island
- Sie verfügen über eine bestätigte Buchung für den Flug
- Sie waren pünktlich am Check-In und beim Boarding, und Sie hatten alle erforderlichen Dokumente dabei, z.B. den gültigen Reisepass und Ihr Visum.
- Sie erreichten Ihren Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden. Dies gilt auch bei verpassten Anschlussflügen – ausschlaggebend ist hier die Ankunftszeit am endgültigen Zielflughafen und, dass alle Flüge zusammenhängend unter einer Buchungsnummer gebucht wurden.
Der einzige Grund für eine gerechtfertigte Ablehnung sind außergewöhnliche Umstände.
Dazu zählen unter anderem die folgenden Ereignisse:
- Extrem schlechte Wetterbedingungen
- Streik Dritter (z.B. Fluglotsen)
- Kurzfristige Sperrung eines Flughafens
- Medizinischer Notfall eines Passagiers an Bord
Wann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist häufig umstritten und wird in manchen Fällen erst vor Gericht entschieden. Daher lohnt es sich im Zweifel, die Umstände noch einmal genauer von Experten überprüfen zu lassen.
Hier können Sie Ihre Flugdaten kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen!
Betreuungsleistungen
Zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese Ansprüche bestehen unabhängig vom Grund der Flugverspätung; das heißt sie gelten auch im Falle von Verspätungen aufgrund widriger Wetterbedingungen oder Streiks.
Der Anspruch auf Betreuungsleistungen richtet sich allein nach der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke:
- Auf Kurzstreckenflüge bis 1500 km:
ab 2 Stunden Wartezeit - Mittelstreckenflüge zwischen 1500 und 3500 km:
ab 3 Stunden Wartezeit - Langstreckenflüge über 3500 km:
ab 4 Stunden Wartezeit
Ab diesen Wartezeiten müssen die Airlines Ihre Fluggäste mit Getränken und Snacks versorgen.
Bei Verspätungen über Nacht haben Sie zusätzlich die folgenden Fluggastrechte:
- Hotelunterkunft
- Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen
- Am Heimatort: Fahrt nach Hause und zurück zum Flughafen
Nächste Schritte zu Ihrer Entschädigung
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung können Sie kostenlos und unverbindlich in unserem Prüfformular Ihre Flugdaten eingeben. Dort können Sie auch die zusätzlichen Ausgaben, die Sie hatten, hinterlegen und Ihr Geld von der Airline über uns zurückfordern: