Fluggastrechte weltweit
Zum Schutz von Flugreisenden gibt es mittlerweile in vielen Regionen der Welt Verordnungen, die Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten unterstützen. Über die Verordnungen werden Entschädigungszahlungen, Betreuungsleistungen und Rückerstattungen geregelt.
Wenn auch Ihr Flug verspätet oder annulliert war, oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, helfen wir Ihnen gern dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir finden für Sie die Verordnung, die am besten passt, damit Sie die höchstmögliche Entschädigung erhalten!
Europa: EU Verordnung 261/2004
Waren Sie von einer Flugunregelmäßigkeit in Europa betroffen, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 EUR pro Passagier enthalten – unabhängig vom Ticketpreis. Die europäische Verordnung umfasst Flugverspätungen, -streichungen und Nichtbeförderungen. Die Höhe Ihrer Entschädigung richtet sich nach Distanz und Ankunftsverspätung.
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Canada: Air Passenger Protection Regulations
Die kanadische Verordnung bestimmt großzügige Entschädigungszahlungen von bis zu 2.400 CAD für Passagiere, die eine Flugunregelmäßigkeit erlebten. Die Verordnung ist etwas komplexer als die europäischen Pendents und zieht die Größe der Fluggesellschaft und die Ankunftsverspätung detaillierter in Betracht, um die Entschädigungshöhe festzulegen.
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Indien: DGCA Regulation
Auch für Reisen mit indischen Airlines können Passagiere eine Entschädigung erhalten. Bei Flugunregelmäßigkeiten stehen geschädigten Reisenden eine Entschädigung über bis zu 20.000 INR zu.
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Türkei: SHY Abkommen
Angelehnt an die EU Verordnung, gibt es seit einigen Jahren die türkische SHY. Bei innertürkischen Flügen fällt eine Entschädigung von 100 EUR pro Passagier an, bei internationalen Flügen kann die Summe, wie in der EU, bis zu 600 EUR betragen.
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Ukraine: Order of the Ministry of Infrastructure of Ukraine No. 735 (2219/22531)
Auch die Ukraine hat sich an der europäischen Verordnung bedient und spricht in ihrer Anordnung verspäteten Passagieren bis zu 600 EUR Entschädigung zu.
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